Niko Härting – 14.4.2021
„Die „Bundesnotbremse“ wird scheitern. Denn es gibt keine schlüssige Begründung, weshalb es einer solchen „Notbremse“ tatsächlich bedarf. Alle 16 Bundesländer haben detaillierte Rechtsverordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassen. Dass es dennoch erforderlich und angemessen sein soll, per Bundesgesetz zusätzliche Bestimmungen zu erlassen, ist nicht ersichtlich.“ (…)
Warum die „Bundesnotbremse“ verfassungswidrig ist
Kommentar GB:
Beim bereits erreichten Stand der „Wiedervereinigung der staatlichen Gewalten“ würde ich eher zögern, nun vom BVerfG noch etwas gegen diese Tendenz gerichtetes zu erwarten.
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