Kinderwohl statt Corona-Irrsinn: Ein Richter als gelber Engel

Thomas Maul, Gastautor / 19.04.2021

„Der pensionierte Familienrichter Hans-Christian Prestien, der zu den ersten Familienrichtern in Deutschland überhaupt gehörte und jahrzehntelang entsprechend tätig war, ist der Auffassung, dass die von den Corona-Verordnungen der Länder vorgesehenen Masken, Tests und Abstandsregelungen in Schulen und Kitas die Lehrer, Erzieher und Schulleiter zu strafbaren Handlungen („Misshandlung von Schutzbefohlenen“ nach § 225 StGB) nötigen, in jedem Fall eine „Kindeswohlgefährdung“ darstellen, gegen die Familiengerichte im Sinne von § 1666 BGB „von Amts wegen“ oder auf „Anregung“ einschreiten müssten.

Solche „Anregung“ ist nicht mit Kosten verbunden und bedarf normalerweise auch keines Rechtsanwalts; dessen Unterstützung könnte allein deshalb erforderlich sein, um in Corona-Zeiten von den Amtsgerichten nicht einschüchternd abgewimmelt zu werden. Nicht nur Eltern, sondern jeder, also auch Onkel, Tanten, Lehrer, Schulleiter, Kinderärzte, Anwälte und dergleichen sind berechtigt (wenn nicht gar verpflichtet), für bestimmte betroffene Kinder das gerichtliche Einschreiten „anzuregen“. Die für so eine „Anregung“ passenden Musterformulare stellt der engagierte Richter auf seiner Homepage zum Download bereit (hier, weitere Infos: hier).“ (…)

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