Interview mit Susanne Barwick, Rechtsabteilung Börsenverein
13. April 2021 – von Michael Roesler-Graichen
Darf ein Verlag das Manuskript einer Autorin oder eines Autors gendern? Nur mit dessen Einverständnis, erläutert Susanne Barwick, stellvertretende Justiziarin des Börsenvereins. Die beste Lösung sei, dies im Verlagsvertrag zu regeln.
https://www.boersenblatt.net/news/gendern-von-manuskripten-nur-mit-einverstaendnis-172647
Kommentar S.M.H.:
Bald werden sich Autoren rechtfertigen müssen, wenn sie nicht gendern wollen.
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