Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgericht 1 BvR 472/14

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„Dank des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 24. Februar 2015 genießen die Täterinnen, die ihren eigenen Kindern deren Identität rauben, de facto Immunität – Immunität vor Verantwortung.
Der Identitätsraub dient meist der finanziellen Schröpfung des Scheinvaters und die Nichtnennung des leiblichen Vaters nicht selten sogar zur Doppelalimentierung.
Die Kindesunterschiebung und die damit verbundene Identitätsfälschung werden im Strafgesetz im Prinzip als Straftat aufgeführt und dennoch ist bis heute nicht eine einzige Kuckucksmutter danach verurteilt worden. Denn das ist alles andere als einfach. Man muss dafür der Kuckucksmutter nachweisen, dass sie garantiert mit Vorsatz gehandelt hatte und sie kann sich leicht herausreden, indem sie behauptet, dass sie sich aber doch sicher war, dass nur der gesetzliche Vater der leibliche Vater sein konnte. Hinzu kommt, dass die Kuckucksmütter, die zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind, von der Identitätsfälschung und Kindesunterschiebung vom Staat in ihrem Betrug geschützt und gefördert werden, da durch den Paragrafen 1592 im BGB die Vaterschaft durch den Staat unterstellt wird. Damit ist die Kuckucksmutter nicht für die Personenstandsfälschung verantwortlich zu machen.  (…)
Wir fordern von den Politikern die Schaffung von Gesetzen zur

  • Verpflichtung der Kuckucksmutter zur Nennung aller als leibliche Väter in Frage kommenden Männer.
  • Rückzahlungspflicht der Kuckucksmutter für die zu viel in Anspruch genommenen Leistungen, also für den Differenzbetrag, den der Scheinvater nicht beim leiblichen Vater einklagen kann, wenn dieser geringere Kindesunterhaltszahlungen zu leisten gehabt hätte.
  • Haftungspflicht der Kuckucksmutter für den Betrag, der beim leiblichen Vater nicht eingeholt werden kann.
  • Änderung des §1592 BGB Abs. 1 auf: “Vater eines Kindes ist derjenige, der es gezeugt hat.”

Hervorhebung: GB   –   Zum Artikel:
https://kuckucksvater.wordpress.com/2015/03/25/stellungnahme-zum-urteil-des-bundesverfassungsgericht-1-bvr-47214/
Kommentar GB:
Ich bewerte die oben geschilderte derzeitige Situation als einen skandalösen Mißstand, der dringend zu ändern wäre.


 
 
 
 
 

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