Ausreisepflichtige Immigranten in Deutschland in Relation zu vollzogenen Abschiebungen

23. August 2023

Hartmut Krauss

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Ausreisepflichtige Immigranten in Deutschland in Relation zu vollzogenen Abschiebungen

 

Nach offiziellen Angaben waren Ende 2022   304.308   zugewanderte Menschen in Deutschland ausreisepflichtig.

Davon sind etwa 70 Prozent abgelehnte Asylbewerber.

Etwa 82 Prozent der „Ausreisepflichtigen“ wurde eine Duldung zuerkannt. Das heißt: Sie wurden aufgefordert, das Land zu verlassen, können aber „aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen“ nicht abgeschoben werden. Was nun aber „tatsächliche oder rechtliche Gründe“ im Näheren sind, bleibt unklar und wäre einer genaueren Überprüfung zu unterziehen.

Unabhängig davon beläuft sich die Zahl der „unmittelbar Ausreisepflichtigen“ – also Personen, die gleich abgeschoben werden könnten –auf rund   56.163.

Von diesen „unmittelbar Ausreisepflichtigen“ wurden de facto im ersten Halbjahr 2023 aber nur  7861  Personen abgeschoben, wobei diese Zahl im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sogar noch eine Steigerung von 27% gewesen sein soll. Am häufigsten von Abschiebungen betroffen waren nach vorliegenden Angaben Personen mit georgischer Staatsangehörigkeit (705), dahinter folgen Nordmazedonier (665), Afghanen (659) und Türken (525).

In 520 Fällen scheiterte die eingeleitete Abschiebung, und zwar aus folgenden lapidar angeführten, grundsätzlich aber – rechtstaatlich betrachtet – skandalösen Gründen. So werden als häufigste Ursachen Widerstand der Betroffenen, Weigerung des Piloten oder der Fluggesellschaft und eine Übernahmeverweigerung der Bundespolizei genannt.

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