Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 03.08.2021 - 13 MN 352/21 - Regelung stellt derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme mehr dar Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss 1 § 9 Abs. 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Mai 2021 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 27.7.2021, im Folgenden: Corona-VO), der die Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen sowie Shisha-Bars ab einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 anordnet, einstweilig…
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