Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 30.07.2021
– 13 MN 350/21 –
Nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung zwischen Saunen und Fitnessstudios
Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat mit Eilbeschluss § 7 f Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Mai 2021 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 27.7.2021, im Folgenden: Corona-VO) vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit darin die Schließung von Saunen angeordnet wurde.
https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Lueneburg_13-MN-35021_Vorlaeufige-Ausservollzugsetzung-der-Schliessung-von-Saunen-bei-einer-7-Tage-Inzidenz-zwischen-35-und-50.news30631.htm
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