Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.07.2021
– 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2777/20 und 1 BvR 2775/20 –
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat. Die Bestimmungen des Artikel 1 des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags – mit der darin vorgesehenen Anpassung des Rundfunkbeitrags –gelten vorläufig mit Wirkung vom 20. Juli 2021 bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung über die funktionsgerechte Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
https://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-2756201-BvR-277720-und-1-BvR-277520_Erfolgreiche-Verfassungsbeschwerden-zum-Ersten-Medienaenderungsstaatsvertrag.news30652.htm
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