Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 03.08.2021
– 13 MN 352/21 –
Regelung stellt derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme mehr dar
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss 1 § 9 Abs. 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Mai 2021 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 27.7.2021, im Folgenden: Corona-VO), der die Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen sowie Shisha-Bars ab einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 anordnet, einstweilig außer Vollzug gesetzt.
https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Lueneburg_13-MN-35221_OVG-setzt-Schliessung-von-DiskothekenClubs-und-aehnlichen-Einrichtungen-sowie-Shisha-Bars-bei-einer-7-Tage-Inzidenz-von-mehr-als-10-Ausservollzug.news30642.htm
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …
Ähnliche Beiträge