Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.07.2021
– 1 S 109/21 –
Unmittelbare Gefahr der öffentlichen Sicherheit zu erwarten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem weiteren Eilverfahren das Verbot der für den 1. August 2021 ab 15.30 Uhr in Berlin auf der Straße des 17. Juni angemeldeten Versammlung unter dem Motto „Das Jahr der Freiheit und des Friedens – Das Leben nach der Pandemie“ bestätigt und die Beschwerde des Anmelders gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen.
https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Berlin-Brandenburg_1-S-10921_OVG-bestaetigt-auch-Verbot-der-Versammlung-Das-Jahr-der-Freiheit-und-des-Friedens-Das-Leben-nach-der-Pandemie.news30633.htm
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