Verwaltungsgericht Wien erklärt Corona-Maßnahmen und Demo-Verbote für rechtwidrig, PCR -Test für Diagnostik ungeeignet

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Hartmut Krauss

31. März 20

„Die Regierungen in Bund und Land Wien verbreiten falsche Darstellungen und Informationen zu Krankheitsdefinitionen, Fallzahlen, der Anwendung von PCR- und Antigentests sowie der „Seuchenlage“. Das wird von vielen Wissenschaftlern, Juristen, Ärzten und unabhängigen Medien schon seit längerer Zeit kritisiert, von Politikern, ihren virologischen Beratern und den Mainstream-Medien geflissentlich ignoriert, um Lockdown, Sperrung von Geschäften, Gastronomie oder den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten und Schulkinder durch Massentests psychisch und körperlich beeinträchtigen zu können.

Die FPÖ hat gegen das rechtswidrige Verbot ihrer parteieigenen Versammlung vom 31.1.2021 beim Verwaltungsgericht Wien Beschwerde eingelegt und Recht bekommen. Am 24. März urteilte das Verwaltungsgericht Wien über diese Beschwerde und zerriss bei dieser Gelegenheit gleich die Corona-Politik der türkis-grünen Bundesregierung in der Luft. Mit Berufung auf international anerkannte Experten, Studien und die Weltgesundheitsorganisation befand das Gericht, dass die Krankheitsdefinitionen von Gesundheitsminister Anschober falsch seien und ein PCR-Test zur Covid-19-Diagnostik ungeeignet wäre.

Das Urteil schließt damit an vorherige Urteile des Verfassungsgerichtshofes und an das Urteil eines italienischen Verwaltungsgerichtes, mehrere Urteile von deutschen Amtsgerichten sowie das berühmt geworden Urteil eines portugiesischen Berufungsgerichtes an.

Wie berichtet hat der Top-Medizin-Wissenschaftler John Ioannidis kürzlich in einer neuen Studie nachgewiesen, dass die durchschnittliche Infektionssterblichkeit weltweit nur 0,15% beträgt, wobei es örtlich deutliche Unterschiede gibt. Die Hysterie, die insbesondere von der österreichischen und der deutschen Regierung geschürt wird, ist absolut nicht gerechtfertigt. (…)“

(Hervorhebung GB)

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