Staatsrechtler zu Merkels Bundeslockdown:
„verfassungsrechtlich nicht geregelter Ausnahmezustand“
Von Air Türkis – Sa, 10. April 2021
Der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau äußert sich gegenüber TE zu den Plänen der Bundesregierung, über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes bundesweit Ausgangssperren einzuführen. Verwaltungsgerichte seien ihrem „verfassungsrechtlichen Auftrag nicht nachgekommen“.
Staatsrechtler zu Merkels Bundeslockdown: „verfassungsrechtlich nicht geregelter Ausnahmezustand“
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