Klimapolitik – aber welche ontologischen Urteile können Juristen fällen?

„Eine zögerliche Klimapolitik bedroht die Freiheit zukünftiger Generationen. Der Bund muss deshalb regeln, wie es nach 2030 weitergehen soll, so das BVerfG. Umweltverbände sprechen von einer bahnbrechenden Entscheidung.

Die Politik muss beim Klimaschutz nachbessern, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) greife zu kurz, urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Donnerstag. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren damit zum Teil erfolgreich (Beschl. v. 24.03.2021, Az. 1 BvR 2656/18 u.a.). Umweltverbände, die ebenfalls nach Karlsruhe gezogen waren, um einen besseren Klimaschutz zu erreichen, seien dagegen nicht beschwerdebefugt, so das BVerfG.“ (…)

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr2656-18-verfassungsbeschwerde-klimaschutz-teilweise-erfolgreich-freiheiten-kuenftige-generationen/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788

Kommentar GB:

Literatur:

Klimawandel im Notstandsland:

Biologische Realitäten widerlegen Politische Utopien

von Ulrich Kutschera | 8. April 2021

ISBN 979-8646299254

Kapitel 8 und insbesondere: Kapitel 9

 

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