Bundesverfassungsgericht: Grundrechte jetzt nur noch unter Klima-Vorbehalt

Dirk Maxeiner / 29.04.2021

(…) „In einfacher Sprache: Ein wie auch immer gearteter „Kilmawandel“ (hat sich das Klima jemals nicht gewandelt?) wird als Begründung ausreichen, Freiheiten einzuschränken, „die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden sind“. Dazu sei gesagt: Das gesamte Leben auf der Erde ist direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden.“ (…)

https://www.achgut.com/artikel/bundesverfassungsgericht_grundrechte_jetzt_nur_noch_unter_klima_vorbehalt

Kommentar R. Hascha:

Der Beitrag von Maxeiner ist ausgezeichnet und trifft den Kern. Das Urteil des BVerfG ist m. E. das absurdeste Urteil, weil es sich anmaßt, die CO2-Entwicklung weltweit unter juristisch-dogmatischer Diktion zu normieren.

Man kann es auch so sehen: Nun endlich haben wir einen „Klimagott“; er steht nun auch über dem (imaginären) Gott aller Gläubigen quasi als Metagott, dem sich nun alle Menschen unterordnen müssen. An Stelle der so wichtigen und dringenden kritischen Vernunft tritt die devote Vernunft, die im eigentlichen Sinn keine Vernunft mehr ist, da sie dialektisches Denkvermögen paralysiert.

Dieser Auszug trifft den Sachverhalt:
„Es findet damit gleichzeitig eine Entmündigung und eine Anmaßung statt. Entmündigt wird die heutige Generation, denn ihr wird eine eigene Entscheidung, ihr Leben selbstverantwortlich zu führen, abgenommen. Zweitens maßt sich derjenige, der im angeblichen Interesse künftiger Generationen Forderungen erhebt, an, für eben jene Generationen sprechen zu können. Implizit treibt dieses Urteil auch einen Keil zwischen die ältere Generation, die sich als Kohlenstoff-Frevler schuldig gemacht hat, und diejenigen der  jüngeren Generation, die den Verzicht auf den Schulunterricht als Methode zur Rettung des Klimas entdeckt haben.“ “

Kommentar GB:

Sehr dringende Leseempfehlung! – Und siehe unten:

Art. 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

https://dejure.org/gesetze/GG/20.html

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