„In seiner 500. Sendung greift das ZDF-Magazin Frontal 21 am 31.3.2015 um 21:00 Uhr aus aktuellem Anlass das Thema Scheinvaterschaft auf. Dabei wird der Bogen gespannt zur ersten Sendung 14 Jahre zuvor, in der damals bereits über den Boom bei heimlichen Vaterschaftstests berichtet und auf den Widerspruch zwischen einem über 100 Jahre alten Gesetz und den neuen wissenschaftlichen Möglichkeiten hingewiesen wurde. Vor Kurzem hat nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass die Mutter den Namen des leiblichen Vaters nicht preisgeben muss. Die Auskunft greife unzulässig in die Privat- und Intimsphäre der Mutter ein und bedürfe daher einer gesetzlichen Regelung. Frontal 21 über Scheinväter, Kuckuckskinder und leibliche Väter, die sich im Stich gelassen fühlen. Für die betroffenen Kuckuckskinder spricht unsere Co-Autorin Liane R. Anderson.
Hier der Link zur Homepage der Sendung mit Informationen zu weiteren Themen und Ausstrahlungszeiten.
Unsere Stellungnahme zu dem oben genannten, skandalösen Urteil finden Sie hier.“ – Quelle:
https://kuckucksvater.wordpress.com/2015/03/31/tv-tipp-frontal-21-uber-scheinvater-kuckuckskinder-und-leibliche-vater-die-sich-im-stich-gelassen-fuhlen/
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