„Ob da die Erde wenigstens für einen kurzen Moment stehen bleibt? An diesem Freitag beschließt der Bundestag, was allgemein Frauenquote genannt wird und angeblich den weiblichen Teil der Nation voranbringen soll, wenn nicht gar das ganze Land. Genau genommen beschließt die Große Koalition eine „Geschlechterquote“. Da geht es nicht um semantische Feinheiten. Mit dem Begriff „Geschlechterquote“ verbergen die Regierungsparteien vielmehr, dass sie Frauen gezielt bevorzugen wollen. Das kann aber nur gelingen, wenn andere benachteiligt werden – in diesem Fall die Männer.
„Geschlechterquote“ hingegen suggeriert, dass Männer in den Führungsgremien der Wirtschaft gegenüber Frauen ebenfalls nicht benachteiligt werden dürfen. Nur: Vorstände und Aufsichtsräte, in denen ausschließlich Frauen sitzen, gibt es in keinem einzigen Großunternehmen. Oder will die GroKo einer in der Zukunft möglicherweise drohenden Übermacht der Frauen vorbeugen?
Von dieser politisch korrekten Sprachakrobatik einmal abgesehen, ist das Ziel klar: In den Aufsichtsräten von 108 voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Großunternehmen müssen ab dem Jahr 2016 frei werdende Sitze so lange mit Frauen besetzt werden, bis die Quote von 30 Prozent erreicht ist. Um das zu erreichen, muss die Zahl der weiblichen Aufsichtsratsmitglieder in diesen Gesellschaften auf rund 190 verdoppelt werden. Zudem müssen sich etwa 3500 Unternehmen auf eine freiwillige Frauenquote in Vorstand und Aufsichtsrat verpflichten.“
Fazit:
„Die GroKo sorgt für mehr Frauen in den Kontrollgremien. Rechtlich ist das nicht unproblematisch. Der Hauptversammlung, also dem Organ der Eigentümer, muss es doch erlaubt sein, den Tüchtigsten beziehungsweise die Tüchtigste ins Amt zu hieven. Das Geschlecht als K.O.-Kriterium bedeutet letztlich die Beschneidung der Eigentumsrechte wie des Leistungsprinzips. Die frühere Frauenministerin Kristina Schröder (CDU) lehnt die starre Frauenquote genau deshalb ab: weil sie einen empfindlichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit darstelle. Gleichwohl ersetzt die GroKo das Prinzip „Leistung muss sich lohnen“ durch das politisch korrekte Motto „auf das Geschlecht kommt es an“. Willkommen in der neuen deutschen Quotenwirtschaft.“
Zum Artikel:
http://www.theeuropean.de/hugo-mueller-vogg/9768-bevorzugung-der-frauen-durch-die-geschlechterquote
Kommentar GB:
Die Frauenquotenpolitik ist m. E. verfassungswidrig. Denn es gibt im Grundgesetz keinen Gleichstellungsauftrag, mit dem die Quotenpolitik auf der Ebene Einfacher Gesetze jedoch fortlaufend gerechtfertigt wird. Insbesondere Art. 3 (2) Satz 2 enthält einen solchen nicht. Dort ist nur von Gleichberechtigung (Chancengleichheit) und eben nicht von Gleichstellung (Ergebnisgleichheit) die Rede, und das Beiwort „tatsächliche“ macht aus keiner Gleichberechtigung etwas anderes als eben: Gleichberechtigung – also Chancengleichheit.
Und wer etwas anderes behauptet, der ist ein Fälscher.
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