http://www.theeuropean.de/hugo-mueller-vogg/9768-bevorzugung-der-frauen-durch-die-geschlechterquote
Kommentar GB:
Die Frauenquotenpolitik ist m. E. verfassungswidrig. Denn es gibt im Grundgesetz keinen Gleichstellungsauftrag, mit dem die Quotenpolitik auf der Ebene Einfacher Gesetze jedoch fortlaufend gerechtfertigt wird. Insbesondere Art. 3 (2) Satz 2 enthält einen solchen nicht. Dort ist nur von Gleichberechtigung (Chancengleichheit) und eben nicht von Gleichstellung (Ergebnisgleichheit) die Rede, und das Beiwort „tatsächliche“ macht aus keiner Gleichberechtigung etwas anderes als eben: Gleichberechtigung – also Chancengleichheit.
Und wer etwas anderes behauptet, der ist ein Fälscher.