Von Philipp Aichinger und Benedikt Kommenda (Die Presse)
„Das Anfassen des Gesäßes soll mit Haft bedroht werden. Strafrechtsexperten warnen:
Der Paragraf sei so formuliert, dass selbst Begrüßungen oder Handlungen beim Tanzen darunterfallen.“ –
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4687695/Sexuelle-Belaestigung_Umarmung-konnte-strafbar-werden
Kommentar GB:
Was erwartet man denn von Irren an der Macht? Irrsinn, was sonst.
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