GAM-Newsletter 13.12.2024:
Repressive Gesinnungsjustiz
Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Seit der Jahrtausendwende hat sich das nunmehr gesamtdeutsche scheindemokratisch inszenierte Gesellschaftssystem sukzessive in ein repressives Gesinnungszuchthaus verwandelt. Wer den herrschaftspolitisch vorgegebenen schwarz-rot-grün-gelben Legitimationserzählungen der Regierenden widerspricht und den massenmedial abgegrenzten Meinungskorridor mit kritischen Äußerungen überschreitet, gerät zunehmend in Gefahr, vom parteienstaatlichen Machtgefüge und der ihm dienstbaren Justiz diskriminiert und verfolgt zu werden. Das galt und gilt insbesondere für islam- und migrationskritische Positionen und wurde anschließend auf andere Themengebiete wie Corona und Klima ausgedehnt. Dabei zeigt sich die folgende nach wie vor gültige Gesetzmäßigkeit: In dem Maße, wie die Hegemonie des globalkapitalistischen Herrschaftssystems bröckelt, dessen ideologische Vorgaben auf massenhafte Ablehnung stoßen und die etablierten Parteien aufgrund ihrer mehrheitsfeindlichen Agenda an Gefolgschaft einbüßen, wird zum „Knüppel“ der Repression, der Einschüchterung sowie der Verwandlung von Recht in Unrecht im Gewand der formalen „Rechtsstaatlichkeit“ gegriffen.
Lesen Sie hierzu exemplarisch den Artikel im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen,
Karin Vogelpohl
Vorstand GAM e. V.
Gesellschaft für wissenschaftliche
Aufklärung und
Menschenrechte e. V.
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Anhang
https://www.cicero.de/innenpolitik/habeck-verurteilung-Rentnerin-volksverhetzung
»Habecks Anzeige führt zu Verurteilung
Von „falschen Vorbehalten“ und abstrakter Volksverhetzung
Eine Kritik an Habeck und der Migrationspolitik, in der die Wörter „Faulenzer“, „Schmarotzer“, „Messerkünstler“ und „Vergewaltiger“ vorkommen, macht laut Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf aus einer Rentnerin eine Volksverhetzerin.
Von Ferdinand Knauß am 6. Dezember 2024
Eine 74-jährige Rentnerin ist laut Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen 114 Ds 160/24) vom heutigen Freitag eine Volksverhetzerin. Die Anzeige und der Strafantrag kommen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Das Vergehen der Rentnerin, die von ihren 1600 Euro Rente nun 150 Tagessätze zu je 53 Euro bezahlen muss, sind diese drei Sätze, die sie auf Facebook in Reaktion auf einen Post des Ministers („Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken“) veröffentlichte:
„Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar
nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger.“ Die Angeklagte sagte in der Verhandlung, dass dieser Post ihre „Wut“ widergespiegelt habe;
sie sei dabei „etwas über das Ziel hinausgeschossen“. Die Wortwahl sei „etwas heftig“ gewesen, aber: „Ich habe kein Volk zum Hass aufgerufen.“ Und sie zeigte mehrfach Reue, sagte: „Ich würde es nicht mehr tun.“
Staatsanwalt empört über „massive Politikkritik“ der Angeklagten
Der Staatsanwalt machte ihr daraufhin zum Vorwurf, sie klinge so, „als ob Sie das nach wie vor falsch finden, wie die Politik mit Asylanten umgeht“. Die Angeklagte sei schließlich auch schon einmal wegen einer ähnlichen Sache verurteilt worden – einer „üblen Nachrede gegen
Personen des öffentlichen Lebens“. Später sprach der Staatsanwalt auch von der „massiven Politikkritik“ der Angeklagten. Darüber hinaus seien „solche Pauschalisierungen gegenüber geflüchteten Menschen“ einfach dazu geeignet, „weitere Unsicherheit und Spaltung des Volkes“ und eine „Verschärfung des politischen Diskurses“ herbeizuführen. Nach Ansicht des Staatsanwalts ist das Falschfinden der deutschen Asylpolitik offenbar etwas, das den Verdacht begründet, ein Volksverhetzer zu sein – und ein scharfer Diskurs offenbar eine Bedrohung für den Staat.
Der Rentnerin half es nicht, dass sie auf die Frage ihres eigenen Rechtsanwalts, ob sie noch in sozialen Medien aktiv sei, dies verneinte; sie sei jetzt „ein gebranntes Kind“. Auch nicht das Argument ihres Anwalts, dass die politische Meinung, die in den Sätzen zum Ausdruck komme, „von etwa 50 Prozent der politischen Parteien als politisches Programm“ vertreten werde. Vor der Verkündung des Urteils sagte die Angeklagte nochmals: „Ich bereue zutiefst“, und sie ergänzte noch: „Aber ich hoffe auf Milde, weil ich das nicht mehr machen werde.“ Der Richter Tobias Kampmann lies keine Milde walten. Er folgte weitestgehend dem Plädoyer des Staatsanwalts, dass diese Sätze den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuches erfüllen. In dem ist vom Aufstacheln zum Hass, zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen die Rede „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevöl-
kerung“. Statt der geforderten 160 entschied Kampmann auf 150 Tagessätze. Nach dem Urteil musste sich die Angeklagte vom Richter noch eine Belehrung anhören. Die Meinungsfreiheit finde da ihre Grenze, „wo Teile der Bevölkerung beleidigt werden“. (Demnach müssten eigentlich auch Ostfriesen- und Pfälzerwitze als Volksverhetzung geahndet werden.) Der „Subtext“ des Facebook-Posts laute: „Die Leute, die hier als Asylbewerber sind, halte ich für Faulenzer, Schmarotzer, Messerkünstler und Vergewaltiger. Anders kann man diese Äußerung nicht verstehen.“ Sie biete damit ihren Lesern einen „Anreiz zu einer feindlichen Haltung“.
Politische Schulmeisterei vom Richter
Dann wechselte der Richter endgültig zur politisch-moralischen Schulmeisterei, sprach von „Ängsten und Vorbehalten in der Bevölkerung“, die durch öffentliche Äußerungen „bekräftigt“ und „geschürt“ würden. Etwa, dass Asylbewerber besonders oft Straftaten begingen.
Und er behauptete explizit: „Vorbehalte, die falsch sind.“ Deswegen sei „dieser Post abstrakt
geeignet, Hass herbeizuführen“.
Siehe auch: https://www.achgut.com/artikel/solidaritaetswelle_fuer_rentnerin_doris_van_geul
Anmerkung: Ein skandalöser Fall übelster Gesinnungsjustiz und richterlicher Realitätsverleugnung. Zitat: „Dann wechselte der Richter endgültig zur politisch-moralischen Schulmeisterei, sprach von ‚Ängsten und Vorbehalten in der Bevölkerung‘, die durch öffentliche Äußerungen ‚bekräftigt‘ und ‚geschürt‘ würden. Etwa, dass Asylbewerber besonders oft Straftaten begingen. Und er behauptete explizit: ‚Vorbehalte, die falsch sind.‘ Deswegen sei ‚dieser Post abstrakt geeignet, Hass herbeizuführen‘.“ Zu dieser richterlichen Leugnung des Sachverhalts, dass Asylbewerber überproportional Straftaten begehen, siehe:
Kriminalitätsentwicklung in Deutschland im Zeichen muslimischer Masseneinwanderung