BGH bestätigt Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften

Von Corinna Budras Aktualisiert am 28.07.2021 Der Cum-Ex-Aktienhandel, der die deutsche Steuerkasse womöglich Milliarden gekostet hat, war kriminell und strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof in einem ersten Urteil entschieden. Das Urteil hat Signalwirkung. https://www.faz.net/aktuell/finanzen/bgh-bestaetigt-strafbarkeit-von-cum-ex-geschaeften-17458104.html

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die gesammelten Belege dafür, dass alles ein Hoax ist July 27, 2021   –   Michael Klein ( https://www.sophos.com/de-de/threat-center/threat-analyses/hoaxes.aspx   https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/RichtigesVerhalten/StraftatenImInternet/Spam/spam_node.html ) (…) „Die ganze Erzählung der Impf-Effektivität zielt nur darauf ab, Impfpässe, als Kontrollmaßnahmen, um die es […]

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