BGH bestätigt Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften

Von Corinna Budras
Aktualisiert am 28.07.2021

Der Cum-Ex-Aktienhandel, der die deutsche Steuerkasse womöglich Milliarden gekostet hat, war kriminell und strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof in einem ersten Urteil entschieden. Das Urteil hat Signalwirkung.

https://www.faz.net/aktuell/finanzen/bgh-bestaetigt-strafbarkeit-von-cum-ex-geschaeften-17458104.html

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