Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts

28. Juli 2021

Reinhard Hascha

Die Politik zeigt sich immer ohnmächtiger gegen die zunehmende Widerständigkeit und Gewalt in angemessener Form zu reagieren. Anstatt interdisziplinäre wissenschaftlich-kritische Analysen zu erarbeiten und daraus handlungsleitende Schlussfolgerungen zu ziehen, greifen sie – wie immer – zu restriktiven Mittel und Methoden zur Einschüchterung und Drohung der Bevölkerung.

Das folgend dargestellte Gesetz macht das ganze Ausmaß der m. E. bisher unübertroffenen Perfidie deutlich:   

Am 10.06.2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts angenommen. Dieses Gesetz beinhaltet eine ganze Reihe an Maßnahmen, die es staatlichen Organen sogar erlaubt, Ihre Handys, Laptops, Computer zu hacken und zu überwachen. Internetprovider werden in Deutschland dazu verpflichtet mitzuhelfen, diesen Staatstrojaner zu verbreiten. Das neue Gesetz öffnet darüber hinaus auch die digitale Tür für eine präventive Überwachung der Menschen.

Bereits am 28.01.2021 wurde ein weiteres Gesetz mit weitreichenden Folgen verabschiedet. Trotz massiver Bedenken von Datenschützern hat der Bundestag das sogenannte Registermodernisierungsgesetz beschlossen. Hinter diesem auf den ersten Blick unscheinbaren Namen verbirgt sich die Abänderung der bisherigen Steuer-Identifikationsnummer in eine einheitliche Bürger-Identifikationsnummer, die den Behörden auch einen Zugriff auf Personendaten ermöglicht. Die Dimensionen der neuen Bürger-Identifikationsnummer sind erschreckend: Bei rund 50 Behörden soll die neue Bürger-ID gespeichert werden – vom Finanzamt und der Rentenversicherung über die Meldeämter bis hin zur Führerscheinstelle und dem Waffenregister.

Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/anpassung-des-verfassungsschutzrechts.html

Stellungnahme zum Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts

https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2021/06/SN-VerfSchR-DigiGes.pdf

Anders als die Regierungskoalition behauptet, greifen die geplanten Änderungen erheblich in die Grundrechte von Betroffenen ein: Sie bauen die Kompetenzen des Verfassungsschutzes weiter aus und schwächen die Sicherheit der digitalen Kommunikation .

Das Ausleiten der entsprechenden Daten ohne Manipulation des Gerätes ist technisch nicht möglich. Damit ist nicht nur ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme verbunden (das sogenannte IT-Grundrecht). Staatstrojaner stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit der Kommunikation insgesamt dar. Für die Infiltration der betreffenden Geräte werden Sicherheitslücken geheimgehalten, ausgenutzt oder sogar geschaffen, anstatt dafür zu sorgen, dass sie geschlossen werden. Kriminelle, fremde Geheimdienste und andere nutzen diese Sicherheitslücken.

Besonders problematisch an der geplanten Regelung ist, dass sie – anders als dies öffentlich dargestellt wird – eben nicht ausschließlich laufende Kommunikation betrifft, sondern rückwirkend auch all jene, die seit dem Anordnungszeitpunkt geführt wurde und noch auf dem Gerät gespeichert ist.

Zudem fehlt eine gesetzliche Klarstellung, dass im Rahmen der Maßnahme nicht gesamte Chatverläufe ausgeleitet werden dürfen, die teilweise Jahre zurückgehen können. Eine solche Klarstellung wäre besonders deshalb angebracht, da durch die Heimlichkeit der Maßnahme und die beschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten eine gerichtliche Überprüfung durch die Betroffenen in der Regel nicht möglich ist.

Diese Anbieter sollen also künftig aktiv dazu beitragen, dass die Behörden Schadsoftware, die Sicherheitslücken schafft und es den Diensten erlaubt zumindest teilweise die Kontrolle über die Geräte zu erlangen zu installieren. Dies stellt eine besonders perfide Art des staatlichen Zugriffs auf die Kommunikationsgeräte der Bevölkerung dar. Denn sie ist geeignet, dass Vertrauen in die Sicherheit der Kommunikation nachhaltig zu beeinträchtigen. Wenn Nutzerinnen und Nutzer künftig befürchten müssen, dass ausgerechnet über Sicherheitsupdates Schadsoftware auf ihre Geräte eingespielt wird, unterminiert die Regierung nicht zuletzt die Empfehlungen und Maßnahmen ihrer eigenen Behörden.

Im § 4 Abs. 1 des BVerfSchG soll ein Passus eingefügt werden, der die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz auch auf Einzelpersonen erstreckt, auch wenn deren Tätigkeit nicht – wie dies bislang geregelt war – auf die Anwendung von Gewalt gerichtet ist.

Bereits jetzt verfügt der Verfassungsschutz über eine – für einen Geheimdienst in einer Demokratie – äußerst gefährliche Deutungshoheit über die Einschätzung politischer Betätigung der Bevölkerung. Statt – angesichts immer neuer Skandale und Pannen – die Aufgaben des Inlandsgeheimdienstes zumindest zu präzisieren und klar gesetzlich zu regeln, will die regierende Koalition ihm nun die Befugnis einräumen, nach eigenem Ermessen über die Überwachung von Einzelpersonen zu entscheiden und seine bereits jetzt bestehende Deutungshoheit weiter auszubauen.

Indem aber nun auch sämtlichen Geheimdienstbehörden ebenso wie bereits den Strafverfolgung- und den Gefahrenabwehrbehörden, weitgehend parallele Befugnisse erteilt werden, untergräbt dies eine verfassungsrechtlich gebotene Aufgabenverteilung unter den verschiedenen Sicherheitsbehörden nachhaltig.

Wenn Sachverständige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzesvorhabens erheben, sollte dies für eine verantwortliche Politik Grund genug sein, dieses Vorhaben zu überdenken. Wenn sämtliche Sachverständigen sowie der wissenschaftliche Dienst des Bundestages erhebliche Einwände erheben, sollte ein Gesetzesentwurf verworfen werden. Dass die umfassende Kritik den Gesetzgeber nicht anficht, zeugt von einer unverantwortlichen Ignoranz nicht nur gegenüber den Regeln parlamentarischer Demokratie und ihren Prozessen, sondern auch gegenüber zentralen Grundrechten, deren Wahrung von den Sachverständigen angemahnt wurde.

 

Liste der Nachrichtendienste

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Nachrichtendienste

Bundesnachrichtendienst (BND, gegründet 1956), deutscher Auslandsnachrichtendienst mit Sitz in Berlin (1956–2019 Pullach, heute Außenstelle)

Militärischer Abschirmdienst (MAD, gegründet 1956)

Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV, gegründet 1950) (oft fälschlich nur als Verfassungsschutz bezeichnet)

Weitere Dienststellen mit (teilweise) nachrichtendienstlichen Aufgaben und Befugnissen (außer Behörden mit polizeilichen Vollzugsbefugnissen):

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnik der Bundespolizei (IKTZ)

Kommando Strategische Aufklärung (KdoStratAufkl/KSA)

Auswertezentrale Elektronische Kampfführung (AuswZentrEloKa), Daun

Bataillon Elektronische Kampfführung 911 (EloKaBtl 911), Stadum

Bataillon Elektronische Kampfführung 912 (EloKaBtl 912), Nienburg

Bataillon Elektronische Kampfführung 931 (EloKaBtl 931), Daun

Bataillon Elektronische Kampfführung 932 (EloKaBtl 932), Frankenberg (Eder)

Zentrale Abbildende Aufklärung (ZAbbAufkl), Grafschaft

Zentrale Untersuchungsstelle der Bundeswehr für Technische Aufklärung (ZU-StelleBwTAufkl), Hof

 

 

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