Sind Geflüchtete in einem EU-Land anerkannt, werden dort aber unmenschlich behandelt, können sie in Deutschland Leistungen erhalten. Das entschied ein Sozialgericht. 3. Mai 2021 Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat die Rechte von Flüchtlingen gestärkt, die zwar von einem anderen EU-Land bereits anerkannt wurden, aber dort einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sind. Das Gericht sprach…
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