Sind Geflüchtete in einem EU-Land anerkannt, werden dort aber unmenschlich behandelt, können sie in Deutschland Leistungen erhalten. Das entschied ein Sozialgericht.
3. Mai 2021
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat die Rechte von Flüchtlingen gestärkt, die zwar von einem anderen EU-Land bereits anerkannt wurden, aber dort einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sind. Das Gericht sprach einer aus Nigeria geflüchteten Frau in einem am Montag veröffentlichen Urteil ungekürzte Asylleistungen zu, weil die Frau sich in Italien für ihren Lebensunterhalt prostituieren musste oder bettelte (AZ: L 8 AY 33/16).
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2021-05/migration-fluechtlingsrechte-europaeische-union-sozialgericht
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