In Griechenland anerkannte Flüchtlinge dürfen derzeit nicht dorthin rücküberstellt werden

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 19.04.2021
– 10 LB 244/20 und 10 LB 245/20 –

Keine Abschiebung nach Griechenland wegen drohender Verelendung und ein Leben unter menschen­rechtswidrigen Bedingungen

Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass in Griechenland anerkannte Schutzberechtigte grundsätzlich nicht nach Griechenland zurückgeführt werden dürfen, weil für sie die ernsthafte Gefahr besteht, dass sie dort ihre elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) nicht befriedigen können.

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