Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 19.04.2021
– 10 LB 244/20 und 10 LB 245/20 –
Keine Abschiebung nach Griechenland wegen drohender Verelendung und ein Leben unter menschenrechtswidrigen Bedingungen
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass in Griechenland anerkannte Schutzberechtigte grundsätzlich nicht nach Griechenland zurückgeführt werden dürfen, weil für sie die ernsthafte Gefahr besteht, dass sie dort ihre elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) nicht befriedigen können.
https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Lueneburg_10-LB-24420-und-10-LB-24520_In-Griechenland-anerkannte-Fluechtlinge-duerfen-derzeit-nicht-dorthin-rueckueberstellt-werden.news30147.htm
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