Gesetze gegen Hass und zur Passwortherausgabe treten in Kraft

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die zurückgehaltenen Gesetze gegen Rechtsextremismus und zur Bestandsdatenauskunft jetzt unterzeichnet.

01.04.2021 17:19 Uhr
VonStefan Krempl

(…) „Mit dem Anti-Hass-Gesetz wird das Strafgesetzbuch erweitert und verschärft. Schon das „Billigen“ oder Androhen von Straftaten etwa in sozialen Netzwerken gilt wieder als Verbrechen, wenn entsprechende Äußerungen geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Drohungen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert, die sich gegen die Betroffenen oder ihnen nahestehende Personen richten, werden ebenfalls strafbar.

Wer öffentlich im Netz andere beleidigt, dem drohen bis zu zwei Jahre Haft. Den Katalog der rechtswidrigen Inhalte im Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat der Gesetzgeber um das „Delikt der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ ergänzt.“ (…)

Kommentar GB:

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