Beschränkungen nicht rechtens: Gericht kippt Ausgangssperre in Hannover

Hartmut Krauss
DIENSTAG, 06. APRIL 2021

Beschränkungen nicht rechtens: Gericht kippt Ausgangssperre in Hannover

(…) In einer Mitteilung heißt es zur Begründung der Richter: „Nicht nachprüfbare Behauptungen reichten zur Rechtfertigung einer derart einschränkenden und weitreichenden Maßnahme wie einer Ausgangssperre nicht aus. Insbesondere sei es nicht zielführend, ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg in erster Linie mit fehlender Disziplin der Bevölkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum zu erklären.“ Nach mehr als einem Jahr mit der Pandemie „bestehe die begründete Erwartung nach weitergehender wissenschaftlicher Durchdringung der Infektionswege“. Maßnahmen, die nur auf Verdacht hin ergriffen würden, seien nicht mehr zu rechtfertigen.

Die Region Hannover hatte sich unter anderem auf spätabendliche Treffen – vor allem junger Leute – auf öffentlichen Plätzen berufen. Hier kämen nach Ansicht des Gerichts Betretungsverbote als „mildere Mittel“ infrage. Solange die Behörden andere Schutzmaßnahmen nicht ausreichend durchsetzten, erscheine es nicht angemessen, alle Personen einer Ausgangssperre zu unterwerfen, nur weil sich Einzelne nicht an die Kontaktbeschränkungen halten, so das Gericht. Zuvor war in Hannover das Verlassen von Wohnungen und Häusern zwischen 22.00 und 5.00 Uhr nur mit triftigem Grund erlaubt.“

 

 

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