Bern: Neuabstimmung zur „Ehe für alle“ in der Schweiz

Ein Referendum sorgt für eine Volksabstimmung zur „Ehe für alle“ in der Schweiz. Lange sah es danach aus, als ob nicht genügend Unterschriften gesammelt werden könnten. Der Beschluss des Parlaments, die „Ehe für alle“ ohne Verfassungsänderung einzuführen, wurde gekippt.

16. April 2021

(…) „Auch der Präsident der EDU, Daniel Frischknecht, setzte sich für das Referendum ein: „Die Ehe hat exklusiv zwischen Mann und Frau zu bestehen. Kinder zu haben ist ein Geschenk, kein Anspruch. Kinder sind keine Handelsware!“ “

https://www.die-tagespost.de/politik/aktuell/neuabstimmung-zur-ehe-fuer-alle-in-der-schweiz;art315,217516

Kommentar S.M.H. :

„Ich wollte wissen, was die EDU ist, und habe das hier gefunden:

„Diskriminierung andersrum: Banken verweigern Referendumskomitee „Nein zur Ehe für alle“ Kontoeröffnung – Strafanzeige eingereicht

Diverse Banken haben die Eröffnung eines Kontos für den Trägerverein des überparteilichen Referendumskomitees „Nein zur Ehe für alle“ unter faktischer Nichtangabe von Gründen verweigert. Der Trägerverein des Referendumskomitees reicht daher exemplarisch gegen die Raiffeisenbank Zug Strafanzeige ein, weil damit die Rassismus-Strafnorm von Art. 261bis Strafgesetzbuch (StGB) verletzt wird.
Referenden finden in der Schweiz mehrmals jährlich statt. Oft bilden sich dazu überparteiliche Komitees, die ein vom Parlament beschlossenes Gesetz kämpfen. Dabei ist es üblich, dass sich solche Komitees als Verein organisieren. Absolut unüblich ist es hingegen, dass solchen Trägervereinen die Errichtung eines Kontos verweigert wird. Dem Trägerverein NEIN zur Ehe für alle mit einem aus 20 aktiven Parlamentarierinnen und Parlamentariern bestehenden nationalen Komitee aus den Parteien die Mitte, SVP und EDU ist nun genau dies widerfahren.

Da die Absagen ohne Angabe von Gründen (ausser dem Stichwort „Reputationsschaden“) erfolgten, handelt es sich nach Einschätzung des überparteilichen Komitees um eine klare Diskriminierung. Wäre das nicht der Fall, hätten die Banken unzweideutig ihre Gründe auf den Tisch legen können. Das Referendumskomitee sieht im Moment keine andere Möglichkeit, diesen Sachverhalt zu klären, da zahlreiche Gesprächsversuche und Anfragen unbeantwortet blieben oder das Gespräch über die wahren Gründe der Absage schlicht verweigert wurde.

Die Bank soll nun mit dieser Strafanzeige verpflichtet werden, ihre wahren Absichten zuhanden der Öffentlichkeit auf den Tisch zu legen.

Art. 261bis Strafgesetzbuch lautet:

„…wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung verweigert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

Die Strafanzeige drängt sich umso mehr auf, als die gleichen Banken gleichzeitig Konten für diverse LGBT-Vereine unterhalten, diese direkt unterstützen oder gemeinsame Veranstaltungen durchführen. Dagegen wäre nichts einzuwenden, wenn diese Banken einem Verein, der sich mit einem Referendum gegen die „Ehe für alle“ einsetzt, die gleichen Rechte einräumen würde. Mit der Verweigerung eben dieser Rechte wird aber das Gebot der Gleichbehandlung bzw. Gleichberechtigung im Kern verletzt. Eine Strafanzeige im Sinne von Art. 261bis StGB ist deshalb unumgänglich.“ – Seltsames Gebaren für Banken, oder?“

Diskriminierung andersrum: Banken verweigern Referendumskomitee „Nein zur Ehe für alle“ Kontoeröffnung – Strafanzeige eingereicht

 

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