Ungeborenentötung – Abtreibung

„(…) wenn ein Mann gegen seinen Willen Vater wird, bedeutet das, dass er zur Verantwortung gezogen wird. Wo sich die Frau von ihrer Verantwortung lossagen kann, wird er in die Pflicht genommen, über Jahrzehnte für Frau und Kind zu arbeiten. Oder andersrum: Dass ein Mann die Abtreibung seines Kindes als Mord empfinden könnte, was ihn traumatisiert, ist ebenfalls ein Tabuthema, über das keiner redet. Egal, wie seine Position ist, er hat die Entscheidung der Schwangeren hinzunehmen und zu akzeptieren. Dies kann unter anderem ein schwerwiegenden Eingriff in sein Selbstbestimmungsrecht bedeuten, besonders, wenn er gezwungen wird, für das Kind zu zahlen.
Wo der Mann in die Pflicht genommen wird, stehen der Frau alle Möglichkeiten offen. Sie kann sich entscheiden, das Kind auszutragen oder zu töten. Wenn sie es zwar austrägt, aber keine Mutter sein will, stehen ihr zusätzlich die Optionen offen, das Kind anonym zu gebären oder eine Babyklappe zu nutzen. Dies ist ein Vorrecht der Frau als Herrin über Leben und Tod, wie es sich auch in der übrigen Justiz zeigt, in welcher Frauen grundsätzlich weniger hart als Männer bestraft werden.
Oft wird hierbei vom „Selbstbestimmungsrecht“ der Frau gesprochen, doch wer spricht vom Lebensrecht des Ungeborenen? Das eine betrifft neun Monate, das andere ein ganzes Leben – mal vom massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des (potentiellen) Vaters abgesehen.“ (…)
http://der-juengling.blogspot.de/2016/04/ungeborenentotung-abtreibung.html
Kommentar GB:
Lesenswert und diskussionswürdig!

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