Michaela Schmidt
(…) Eine ÖPP, bekannt auch unter ihrer englischen Bezeichnung Public-Private-Partnership (PPP), ist ein langfristiger Vertrag zwischen der öffentlichen Hand und einem privaten Unternehmen, auf dessen Grundlage private InvestorInnen eine Infrastruktur und/oder Dienstleistung finanzieren, errichten, abwickeln oder bereitstellen. Die Vergütung erfolgt entweder über Gebühren der NutzerInnen (Konzessionsmodell) oder direkt durch die öffentliche Hand. Ein Kernelement zur Abgrenzung von ÖPP zu Miet- oder Leasingvarianten ist, dass die Gesamtverantwortung für Planung, Bau, Finanzierung, Instandhaltung und Betrieb möglichst weitgehend in den Händen des privaten Unternehmens liegt.“ (…)
http://blog.arbeit-wirtschaft.at/oeffentlich-private-partnerschaft-des-kaisers-neue-kleider/
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Kommentar GB:
Fehler. Nutzer, nicht NutzerInnen. Punkt. Basta.
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