Wistleblowing auch für Beamte

Von Michael Klein
„Der Snowden-Effekt, den man als die Erkenntnis beschreiben könnte, dass Geheimdienste, die zur Spionage eingerichtet wurden, auch tatsächlich spionieren, wirkt im Bundestag immer noch nach. Nicht das Ausschnüffeln als solches, ist jedoch Gegenstand der Erörterung, sondern ein Nebenschauplatz, der davon ablenken soll, dass niemand Geheimdienste daran hindern will (und kann), die eigene Bevölkerung, die besten Freunde und die nächsten Feinde auszuspionieren.
schnuppernUnd wenn man schon die Mitarbeiter von Geheimdiensten nicht daran hindern kann, alles auszuschnüffeln, was ihnen des Ausschnüffelns wert erscheint, so lautet die beste Reaktion: If you can’t beat them, join them! Diese alte Weisheit haben sich die Grünen zur Maxime gemacht und einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der Wistleblower schützen soll.
Wistleblower sind so etwas wie die Creme der Schnüffler, sie sind gute Schnüffler, die zufällig und nicht etwa, weil sie sich dafür interessieren würden, über Missstände stolpern, die sie gerne einer größeren Allgemeinheit zugänglich machen würden, z.B. über einen Exklusivvertrag mit dem Guardian, der New York Times oder dem Spiegel.
Damit diesen Wistleblowern, die sich nicht wie Geheimagenten beruflich damit beschäftigen, anderer Leute Geheimnisse zu verraten, keine beruflichen oder sonstigen Nachteile entstehen, haben die Grünen und ihr Bündnis jenen Gesetzentwurf eingebracht, der die Transparenz fördern soll und ein Diskriminierungsverbot gegen die Hinweisgeber (Wistleblower) aussprechen soll, jene Hinweisgeber, “die Missstände und rechtswidrige Vorgänge in Unternehmen, Institutionen und Behörden an die Öffentlichkeit” weitergeben.“
Zum Artikel:
http://sciencefiles.org/2015/03/12/wistleblowing-auch-fur-beamte/#comments

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