Koalition modifiziert Gesetzentwurf zur Frauenquote

„Kurz vor der Abstimmung im Bundestag wird der Entwurf zur Frauenquote noch einmal geändert. Gutachter hatten unter anderem eine Regelung bemängelt, die als Männerquote interpretiert werden kann.
Die Große Koalition hat den Gesetzentwurf für eine Frauenquote in Führungspositionen nach Kritik juristischer Gutachter geändert.
Union und SPD hätten sich darauf geeinigt, das bisher angestrebte Ziel, alle Führungsgremien im öffentlichen Dienst zu jeweils 50 Prozent mit Männern und Frauen zu besetzen, zu streichen. Das teilte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Nadine Schön, mit. „Männerförderung soll es nur geben, wenn eine strukturelle Benachteiligung von Männern existiert“, sagte sie.
Mehrere Gutachter hatten erklärt, das Ziel der paritätischen Besetzung in den Führungsgremien des öffentlichen Dienstes sei „offensichtlich verfassungswidrig“ und mit EU-Recht unvereinbar.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann erklärte: „Wir haben einige Paragrafen konkretisiert, das generelle Ziel der Parität bleibt aber.“ “   –   Zum Artikel:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/frauenquote-koalition-bessert-gesetzentwurf-nach-a-1021432.html
Kommentar GB:
Die Begründung der juristischen Gutachter wäre zu prüfen. Aber wie auch immer, dann müßte ebenso gelten:
„Frauenförderung soll es nur geben, wenn eine strukturelle Benachteiligung von Frauen existiert, und die wäre erst einmal empirisch nachzuweisen.“  Das wäre nicht schlecht, denn dann wäre es nämlich schon vorbei mit der Frauenförderung!
 
 

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