„Geschlechtergerechte Sprache“

Aus einem Schreiben des Bundesministeriums  für Bildung und Forschung
(Bonn, 23.02.2015, GZ 124-02500/1):
„Sehr geehrter Herr S., ( … )
Die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache und das Prinzip des Gender Mainstreaming sind Grundlagen der deutschen Bundesverwaltung (s. § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien). Hierbei handelt es sich um einen direkten Ausfluss des Artikels 3 Absatz 2 Grundgesetz, der die Bundesverwaltung dazu verpflichtet auf die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern hinzuwirken. Grundlegend dafür ist, daß auch in der Sprache die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ausdruck gebracht wird.“  –
 
 
 
 

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