Von Christian Rath
„Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts“
„Frisur schlägt Tradition: Flugzeugführer der Lufthansa müssen keine Mütze mehr tragen – weil das von den Kolleginnen auch nicht verlangt wird.“
„Das Bundesarbeitsgericht entschied nun zugunsten des Piloten. Es gebe „keinen sachlichen Grund“ für die unterschiedlichen Kleidungssvorgaben für Pilotinnen und Piloten. „Traditionspflege und Schutz der Haartracht“ seien keine ausreichende Rechtfertigung, sagte Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt in ihrer knappen Urteilsbegründung.“ –
http://www.taz.de/Entscheidung-des-Bundesarbeitsgerichts/!146905/
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