Bundesbehörden dürfen die AfD nicht mehr als rechtsextrem bezeichnen. Der Bundesvorstand der Partei hat entsprechende Unterlassungsansprüche gegen die Bundesrepublik durchgesetzt.
19.02.20
https://www.merkur.de/politik/bundesbehoerden-duerfen-afd-nicht-mehr-rechtsextrem-nennen-zr-8488975.html
Kommentar GB:
Der öffentliche politische Diskurs wird vor allem durch politische Kampfbegriffe kontaminiert, die zum Zweck politischer Verleumdung – zunehmend inflationär – eingesetzt werden.
Es wäre ein erster Beitrag zur öffentlichen Diskurs-Hygiene, wenn zwischen politisch links und politisch rechts neutral-inhaltlich differenziert würde.
Broder hat kürzlich darauf hingewiesen, daß zwischen „rechtsliberal“, „rechtskonservativ“, „rechtsradikal“ und „rechtsextremistisch“ differenziert werden müsse.
Für „linkskonservativ“, „linksliberal“, „linkssozialdemokratisch“, „linksradikal“ und „linksextremistisch“ gilt das entsprechend.
Es fragt sich also:
Was versteht man unter „freiheitliche demokratische Grundordnung“?
https://www.verfassungsschutz.de/de/service/faq#faq20030602-2.faq
