Unterlassungserklärung

Bundesbehörden dürfen die AfD nicht mehr als rechtsextrem bezeichnen. Der Bundesvorstand der Partei hat entsprechende Unterlassungsansprüche gegen die Bundesrepublik durchgesetzt.

19.02.20


https://www.merkur.de/politik/bundesbehoerden-duerfen-afd-nicht-mehr-rechtsextrem-nennen-zr-8488975.html
Kommentar GB:
Der öffentliche politische Diskurs wird vor allem durch politische Kampfbegriffe kontaminiert, die zum Zweck politischer Verleumdung – zunehmend  inflationär – eingesetzt werden.
Es wäre ein erster Beitrag zur öffentlichen Diskurs-Hygiene, wenn zwischen politisch links und politisch rechts neutral-inhaltlich differenziert würde.
Broder hat kürzlich darauf hingewiesen, daß zwischen „rechtsliberal“, „rechtskonservativ“, „rechtsradikal“ und „rechtsextremistisch“ differenziert werden müsse.
Für „linkskonservativ“, „linksliberal“, „linkssozialdemokratisch“, „linksradikal“ und „linksextremistisch“ gilt das entsprechend.
Es fragt sich also:

Die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ umfasst den unabänderlichen Kernbestand unserer Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht hat folgende Merkmale zu den obersten Wertprinzipien unser Demokratie bestimmt, die auch in den Gesetzestext von § 4 Abs. 2 BVerfSchG aufgenommen wurden:
Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten

  • Volkssouveränität
  • Gewaltenteilung
  • Verantwortlichkeit der Regierung
  • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
  • Unabhängigkeit der Gerichte
  • Mehrparteienprinzip
  • Chancengleichheit für alle politischen Parteien
  • Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition

https://www.verfassungsschutz.de/de/service/faq#faq20030602-2.faq
 
 
 
 

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