09. 05. 2025
Hartmut Krauss
Unabhängig von den anderen Bezügen, die der deutsche Verfassungsschutz (VS) als weisungsgebundenes Organ des parteienstaatlichen Herrschaftssystems heranzieht, um die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ zu klassifizieren (z. B. Antisemitismus, Verunglimpfung des Staates und der Parteien, Ablehnung der Gewaltenteilung, Infragestellung des staatlichen Gewaltmonopols, Positionierung zum Nationalsozialismus, Verbindung zum rechtsextremistischen Spektrum), gilt es jetzt die Gelegenheit zu nutzen und das objektiv seinerseits verfassungswidrige und die säkular-demokratische Grundordnung gefährdende Islamverständnis des VS offensiv und detailliert zu kritisieren. Dieses prinzipiell verfehlte und allgemeingefährliche Islamverständnis kommt im gegen die AfD gerichteten Konzept der „Islam- und Muslimfeindlichkeit“ deutlich zum Ausdruck (siehe Anlage) und bietet damit das Material für eine präzise dialektische Negation. Hierzu benötigen wir ein eigenständiges kritisches Sondergutachten.
Wie weit die verfehlte und selbstbeschädigende Islamauffassung bis in die Reihen scheinbar kritischer Kräfte eingedrungen ist, zeigt exemplarisch die folgende Aussage: „Sie (die AFD, H.K.) darf keine rassistischen oder religionsfreiheitsfeindlichen Ideologien und Positionen dulden. Dies muss auch ausdrücklich für die Weltreligion Islam gelten (selbstverständlich nicht für Islamismus) und ausdrücklich auch für Menschen oder deutsche Staatsbürger mit muslimischem Hintergrund. Wenn diese Position nicht klar herausgearbeitet wird und sich dann auch in konkreten Handlungen bei Fehlverhalten umsetzt, dann wird die AfD auch die Sympathien im freiheitlichen Amerika verlieren.“
https://www.achgut.com/artikel/warum_hat_die_keinen_plan_das_versagen_der_afd_#google_vignette
Damit wird die letztendlich selbstzerstörerische politisch-ideologisch-juristische Kernformel des proislamischen bzw. islamapologetischen Gesinnungszuchthauses bestätigt und befestigt, das die globalkapitalistischen Herrschaftsträger in Deutschland errichtet haben. Und diese (unaufgeklärte) Kernformel, die es sowohl wissenschaftlich (ist bereits geschehen) als auch bewegungspolitisch komplett zu überwinden und zu eliminieren gilt, lautet: Islam=Religion=Religionsfreiheit. Demgegenüber wäre das folgende (erneuerte realdemokratische) Staats-, Gesellschafts- und Verfassungsprinzip durchzusetzen: Islam=grund- und menschenrechtwidrige Weltanschauung=Keine (Ausübungs-)Freiheit für diese monotheistisch inszenierte antisäkular-freiheitsfeindliche Herrschaftsideologie. Das ist die tatsächlich zentrale „Burg“, die es zu schleifen gilt, während die allermeisten (aufgeregt-chaotischen) tagesaktuellen Oberflächendiskurse zum Thema „Islam und Migration“ re-aktiv an Oberflächenphänomenen hängen bleiben und nur selten zum Kern der Sachlage durchdringen.
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Hierzu, insbesondere Gliederungspunkte 2.3 und 3 :
Wir veröffentlichen das 1.000-seitige Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD
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Kommentar GB:
Es fällt auf, daß diese bekanntlich weisungsgebundene Behörde anscheinend die in Buchform seit langem vorliegende und tiefgehende Literatur zu diesem Themenkomplex gar nicht zu kennen scheint. Denn andernfalls könnte in dieser Art und Weise nicht mehr argumentiert werden. Man kennt dort offenbar den diesbezüglichen state of the art nicht, schreibt aber trotzdem, was ins offenbar gewünschte Bild zu passen scheint.
Ein Beispiel:
https://www.buecher.de/artikel/buch/europa-und-das-kommende-kalifat/37744437/
und zum Thema „Islamismus“ hat die Behörde folgenden Text vorgelegt: