GAM-Newsletter
17.12.2024
Mit dem Sturz des Assad-Regimes
öffnet sich das Tor
für die Durchsetzung einer radikalen Wende in der Migrationspolitik
Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Entgegen dem primitiv-populistischen Wahlkampfgetöse der etablierten Parteien und den damit verbundenen Ablenkungsmanövern gilt es nun Folgendes ins Zentrum zu rücken:
Mit dem jähen Machtwechsel in Syrien liegen spätestens jetzt die Voraussetzungen vor für eine sofortige und durchgreifende Beendigung der desaströsen Migrationspolitik in Deutschland und auf EU-Ebene. Die willkürliche und missbräuchliche Umfunktionierung des Asylrechts sowie der Genfer Flüchtlingskonvention in ein Instrument der zusätzlichen Massenansiedlung von Islambefolgern/Muslimen in Deutschland und Europa muss ohne unnötige Verzögerungen und substanzlose Ausreden bzw. vorgeschobene Bedenkenträgereien außer Kraft gesetzt und umfassend revidiert werden.
Zu keinem Zeitpunkt bestand ein Rechtsanspruch darauf, als syrischer Flüchtling im Sinne einer „Best-of-Option“ durch zahlreiche (bereits sichere) europäische Länder zu ziehen, um dann unbedingt nur in Deutschland zu leben, weil es hier – bei Ausblendung der Interessen und Rechtsansprüche der einheimischen Aufnahmebevölkerung – angeblich am angenehmsten und schönsten ist. Insofern war es – auch bei Vorlage von korrekten Identitätspapieren – sowohl rechtlich als auch moralisch inakzeptabel, dass die Genfer Flüchtlingskonvention seitens der beiden letzten deutschen Regierungen und ihren Staatsorganen dahingehend pervertiert wurde, dass hauptsächlich nur das Kommen und Verweilen in Deutschland als Zielland gewissermaßen zum Naturgesetz erhoben, der einheimischen Bevölkerung bei demagogischer Strafe des RaSSismusvorwurfs bedingungslos oktroyiert und daraus faktisch ein Nötigungszwang abgeleitet wurde, das man obendrein mit „Einbürgerung“, „Familienzusammenführung“ und unbefristeten Aufenthaltstiteln garnierte.
De facto bestand und besteht aber – entgegen der noch ungebrochenen Propaganda der deutschen Asylindustrie und ihren schwarz-grün-roten Lobby-Parteien – weder für Asylberechtigte noch für Kriegsflüchtlinge oder gar für „subsidiär Schutzberechtigte“ ein Anspruch auf unbefristeten (und überwiegend alimentierten) Aufenthalt. Zudem entfallen für sunnitisch-islamische Syrer (d. h. für die weit überwiegende Mehrheit der „Fluchtmigranten“ in Deutschland) nach dem Sturz des Assad-Regimes die bislang z. T. konstruierten Abschiebehindernisse. Mit der aus sunnitisch-islamischer Sicht siegreichen und auch von den muslimischen Syrern in Deutschland lautstark und aufdringlich bejubelten Beendigung des Assad-Regimes erlischt damit deren ohnehin in zahlreichen Fällen fragwürdige „Aufenthaltsgenehmigung“ – und zwar unabhängig davon, wie diese subjektiv zur Rückkehr in ihr machtpolitisch verändertes Herkunftsland stehen.
Allerdings ist zu bezweifeln, dass nach dem Ende des herkömmlichen Wahlkampfgeschwurbels eine zukünftige schwarz-rote oder schwarz-grüne Regierung als vorhersehbare Fortsetzerin der faulen Kompromisse diese Chance zur radikalen Wende der Migrationspolitik auch konsequent nutzen wird.
Allerdings ist zu bezweifeln, dass nach dem Ende des herkömmlichen Wahlkampfgeschwurbels eine zukünftige schwarz-rote oder schwarz-grüne Regierung als vorhersehbare Fortsetzerin der faulen Kompromisse diese Chance zur radikalen Wende der Migrationspolitik auch konsequent nutzen wird.
[BILD]
Mit freundlichen Grüßen,
Karin Vogelpohl
Vorstand GAM e. V.
Gesellschaft für wissenschaftliche
Aufklärung und
Menschenrechte e. V.
Tel.: ++49 176 76428958 Fax: ++49 541 44 53 73
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