Kommentar GB:
Gegen die Ordensverleihung ist überhaupt nichts zu sagen, allerdings unter der Voraussetzung, daß dieser Orden die Größe zum Ausdruck bringt, und zwar in diesem Fall die Größe der Fehler. Diesen ist er angemessen. –
Einen etwas längeren Kommentar bietet hier Stefan Aust:
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