6. April 2023
Günter Buchholz
Der folgende Text – s.u. – stand ab Januar 2012 unter der Überschrift
„Frankfurter Erklärung zur Gleichstellungspolitik“ im Netz.
Diese „Erklärung“ fand Unterstützer im vierstelligen Bereich, zumeist aus dem akademischen Milieu.
In den Folgejahren folgten im Netz nach und nach andere „Frankfurter Erklärung(en) … “ zu ganz anderen Themen.
Im Juni 2022 verschwand die o.g. Website plötzlich ohne mir bekannte Ursache aus dem Netz; siehe:
http://frankfurter-erklaerung.de/
Offen bleibt die Frage, ob ein Zusammenhang mit Bestrebungen einer regierenden Partei und ihrer beauftragten Institutionen besteht, eine solche Erklärung mittels fragwürdiger Vorwände aus dem Netz zu nehmen, weil sie feministisch unerwünscht, aber bisher nicht widerlegbar ist. Indizien und Motivlage sprechen m. E. eher dafür als dagegen. –
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf ein anonymes Denunziationsportal:
Dokumentieren gegen Rechts
Verbindungen und Vernetzungen
hier zum Thema der „Frankfurter Erklärung zur Gleichstellungspolitik“
Mit anderen Worten: die erzliberale Kritik eines Verfassungsbruches durch bewußte Fehlinterpretation von Art. 3 GG führt dazu, daß anonym „gegen Rechts“ denunziert wird. Diese Gereiztheit hat ihren Grund: man will aus dem öffentlichen Bewußtsein tilgen, daß sich feministische Gleichstellungspolitik nicht nur nicht auf das Grundgesetz berufen kann, sondern daß sie das Grundgesetz (Art.3 in Verbindung mit Art. 33 GG) zielstrebig verletzt. Das hat im Prinzip Folgen für alle „Einfachen Gesetze“, die sich unter Verwendung des Ausdrucks „Gleichstellung“, bewußt oder nicht bewußt, aber jedenfalls irrig auf das Grundgesetz beziehen. Das Grundgesetz kennt keine „Gleichstellung“ und es kann einen solchen Ausdruck aus zwingenden logischen Gründen auch nicht verwenden oder meinen (s.u.: Qualifikation statt Quote).
Hier nun der unveränderte Text der „Frankfurter Erklärung zur Gleichstellungspolitik“ (2012 – 2022):
http://www.gender-diskurs.de/2023/03/gleichstellungspolitik-contra-quote/
mit einer Erläuterung durch ein Interview, daß mit NOVO Argumente stattgefunden hat:
22.08.2013
„Qualifikation statt Quote“
Interview mit Günter Buchholz
Warum Gleichstellung im Widerspruch zum Grundgesetz steht und Männer durch Aushebelung des Leistungsprinzips diskriminiert
https://www.novo-argumente.com/artikel/qualifikation_statt_quote
Ergänzend lesenswert ist:
https://www.novo-argumente.com/artikel/eine_quote_fuer_das_eigenlob