OLG Frankfurt am Main: Unterlassungs­anspruch wegen binärer Geschlechts­bezeichnung

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.04.2022 – 9 U 84/21 – Berufung der Vertriebstochter des größten deutschen Eisenbahnkonzerns gegen landgerichtliches Urteil zum Unterlassungs­anspruch einer Person nicht-binärer Geschlechts­identität aus formalen Gründen verworfen Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat […]

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