Aufsichtsrechtliche Verfügung der Goethe-Universität gegen den Allgemeinen Studierenden­ausschuss (ASTA) weitestgehend bestätigt

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.02.2021
– 4 K 461/19.F –

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zu den Befugnissen eines Allgemeinen Studierenden­ausschusses
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 23.02.2021 die Verfügung der damaligen Präsidentin der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität gegen den AStA in wesentlichen Teilen bestätigt.

https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Frankfurt-am-Main_4-K-46119F_Aufsichtsrechtliche-Verfuegung-der-Goethe-Universitaet-gegen-den-Allgemeinen-Studierendenausschuss-ASTA-weitestgehend-bestaetigt.news29897.htm

Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein!

Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.