Landesverband der AfD darf nicht öffentlich als „Prüffall“ bezeichnet werden

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2021
– 20 K 5100/19 –

Öffentliche Bezeichnung der AfD als „Prüffall“ rechtswidrig
Die öffentlichen Äußerungen des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Leiters des Landes­verfassungs­schutzes im Januar bzw. Juli 2019, dass der Verfassungsschutz den Landesverband der AfD als Prüffall bearbeite, waren rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 24.02.2021 ohne mündliche Verhandlung entschieden. Es hat damit der auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Äußerungen gerichteten Klage des Landesverbandes der Partei „Alternative für Deutschland“ stattgegeben.

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