Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 08.01.2021
– 14 L 1537/20 –
Interesse an Verkehrssicherheit überwiegt Interesse an Verhüllung aus Glaubensgründen
Eine Muslima ist nicht berechtigt, beim Autofahren einen Niqab zu tragen. Insofern überwiegt das Interesse an der Verkehrssicherheit das Interesse an der Verhüllung aus Glaubensgründen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.
https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Gelsenkirchen_14-L-153720_Muslima-darf-beim-Autofahren-keinen-Niqab-tragen.news29880.htm
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