Das Institut für Rechtsmedizin in Essen hat rund 100 Ermittlungsverfahren zu Sexualdelikten ausgewertet. Eines der überraschendsten Ergebnisse: In 12 Prozent der untersuchten Fälle hatten die „Opfer“ eine Sexualstraftat nur vorgetäuscht.
Eine Studie des Instituts für Rechtsmedizin in Essen hat in einem größeren Rahmen untersucht, wie deutsche Gerichte Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ahnden und welche Rolle Rechtsmediziner bei der Aufklärung dieser Delikte spielen.
Eines der brisantesten Ergebnisse: In elf der 93 untersuchten Fälle (12 Prozent) stellte sich heraus, dass die bei der Polizei angezeigten Sexualstraftaten nur vorgetäuscht waren.
Studienautor Kurt Trübner sagte zu FOCUS Online: „Das bestätigt unsere Erfahrungen, wonach sich in 10 bis 15 Prozent solcher Delikte die angeblichen Opfer ihre Verletzungen selbst zugefügt haben und unschuldige Personen der Tat bezichtigen:“ (…)