Kinderehe-Verbot?

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.07.2020
– XII ZB 131/20 –

Trotz Kinderehe-Verbot – BGH bestätigt Ehe, die mit 16 Jahren geschlossen wurde

BGH entscheidet zur Frage der Aufhebbarkeit einer Auslandsehe mit einer bei Eheschließung 16-jährigen Ehefrau

Eine im Ausland geschlossene Ehe mit einer 16-Jährigen kann von deutschen Behörden nicht ohne weiteres aufgehoben werden. Lebt die Jugendliche nach ihrer Eheschließung und nach Erreichen ihrer Volljährigkeit mit ihrem Ehemann viele Jahre in Deutschland, spricht dies dafür, dass sie die Ehe auch weiter gewünscht hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.


https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_XII-ZB-13120_Trotz-Kinderehe-Verbot-BGH-bestaetigt-Ehedie-mit-16-Jahren-geschlossen-wurde.news29080.htm

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