Heimliches Abstreifen des Kondoms – Stealthing – ist als sexueller Übergriff strafbar

Kammergericht Berlin, Urteil vom 27.07.2020
– 4 Ss 58/20, 161 Ss 48/20 –

Heimliches Abstreifen des Kondoms beim Geschlechtsverkehr ist strafbar

Das Berliner Kammergericht hat die Verurteilung eines Mannes zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe wegen sogenannten „Stealthing“ bestätigt. Danach ist das heimliche Abstreifen des Kondoms während des ursprünglich einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs zumindest dann als sexueller Übergriff gemäß § 177 Absatz 1 StGB strafbar, wenn der Täter das Opfer nicht nur gegen dessen Willen ohne Kondom penetriert, sondern im weiteren Verlauf des ungeschützten Geschlechtsverkehrs in den Körper des Opfers ejakuliert.


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