Gericht erlaubt geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid
Anja Semmelroch und Sönke Möhl
Mit seinem Urteil zur Sterbehilfe stößt das Bundesverfassungsgericht die Tür für eine Liberalisierung weit auf. Jeder habe das Recht, Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Das gilt ausdrücklich auch für Menschen, die nicht unheilbar krank sind.
https://www.nwzonline.de/politik/karlsruhe-urteil-in-karlsruhe-gericht-erlaubt-geschaeftsmaessige-beihilfe-zum-suizid_a_50,7,1825351665.html
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