https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-das-landesgleichstellungsgesetz-ist-zu-lasch-_arid,1790738.html
Kommentar GB:
Im Artikel 3 GG steht nichts von „Gleichstellung“, nicht dem Worte und auch nicht dem Sinne nach, und zwar trotz Art. 3 (2) Satz 2.
Denn es gibt dort nur den Begriff der Gleichberechtigung, das bedeutet: gleiche Berechtigungen, und somit Chancengleichheit beim Start.
Gleichstellung ist jedoch eine verteilungspolitische Kategorie und zielt auf Gleichheit im Ergebnis.
Daher ist Gleichstellung das Gegenteil von Gleichberechtigung.
Und deshalb kann von Artikel 3 „Gleichstellung“ auch dem Sinne nach, interpretatorisch also, nicht gemeint sein, weil damit sonst ein klarer Widerspruch zum Art. 3 GG (und Art. 33 GG) entstünde. Gleichstellung ist somit verfassungswidrig.
Jetzt soll also der Verfassungsbruch mittels des Strafgesetzes durchgesetzt werden?!