Gerichtsurteil: Bin Ladins Leibwächter darf nicht abgeschoben werden

Obwohl er „eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ darstellt, darf die Polizei den ehemaligen Leibwächter Usama bin Ladins nicht aus Deutschland abschieben. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden – und auch begründet.

15.06.2016
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gerichtsurteil-bin-ladins-leibwaechter-darf-nicht-abgeschoben-werden-14289457.html
Kommentar GB:
Die Muslime wissen sicherlich, was sie an ihren Dhimmis haben.
 

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