Obwohl er „eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ darstellt, darf die Polizei den ehemaligen Leibwächter Usama bin Ladins nicht aus Deutschland abschieben. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden – und auch begründet.
15.06.2016
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gerichtsurteil-bin-ladins-leibwaechter-darf-nicht-abgeschoben-werden-14289457.html
Kommentar GB:
Die Muslime wissen sicherlich, was sie an ihren Dhimmis haben.
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